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Im Rahmen des Zulassungsprozesses erhält jedes Produkt Auflagen, welche die erforderliche Schutzausrüstung für das Anmischen, das Ausbringen und die Nachfolgearbeiten im Feld vorschreibt. Die Auflagen sind meist komplex und vielfältig, so dass ihre korrekte Umsetzung ein sorgfältiges Lesen der Gebrauchsanweisung erfordert. Zur Vereinheitlichung und Vereinfachung des Anwenderschutzes hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) daher ein dreistufiges Klassifizierungssystem mit den erforderlichen Schutzmassnahmen eingeführt.

Die nachfolgende Applikation bietet detaillierte Informationen zum Anwenderschutz für alle Produkte.

Standard Anwenderschutz Pflanzenschutzmittel - Auswahl Produkt und Anwendung

Der vereinfachte Standard zeigt für jedes Schutzniveau (gelb, orange oder rot) die für die Anwendung von bewilligten Pflanzenschutzmitteln notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA). Um das für Ihr Produkt erforderliche Schutzniveau und die notwendige PSA anzuzeigen, wählen Sie im Dropdown-Menü das Produkt, das Anwendungsgebiet und die Kultur aus.

Produkt


Notwendige Persönliche Schutzausrüstung

Das für das ausgewählte Produkt notwendige Schutzniveau (gelb, orange oder rot) wird unten angezeigt. Die PSA bezieht sich auf 1) Anmischen der Spritzbrühe 2) Ausbringen der Spritzbrühe und 3) Nachfolgearbeiten. Bei Anwendungen, die als SP (Spezialprodukte) eingestuft sind, muss die Gebrauchsanweisung konsultiert werden.

Der Standard Anwenderschutz Pflanzenschutzmittel empfiehlt für jedes bewilligte Pflanzenschutzmittel die pro Kultur erforderliche persönliche Schutzausrüstung. Zur Vereinfachung wurde ein dreistufiges System der Schutzmassnahmen eingeführt. Durch die Vereinfachung können die empfohlenen Schutzmassnahmen leicht strenger als die in der Zulassung vorgeschriebenen Schutzmassnahmen sein. Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.