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In der Schweiz ist der ökologische Leistungsnachweis die Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen und stellt die gute landwirtschaftliche Praxis sicher. Im ökologischen Leistungsnachweis gibt es sechs Hauptbereiche: Tierschutz, eine ausgeglichene Düngerbilanz, Biodiversität, Fruchtfolge, Bodenschutz und Pflanzenschutz. Die Prinzipien des ÖLN sind in der Direktzahlungsverordnung des Bundes festgelegt. Der ÖLN ist gesamtbetrieblich. Das heisst, dass der gesamte Betrieb nach den Vorgaben des ÖLN bewirtschaftet werden muss.

Anforderungen des ÖLN

KIP-Richtlinien

Die KIP-Richtlinien fassen die Anforderungen des ÖLN übersichtlich zusammen.