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Der Bund fördert die biologische Landwirtschaft über einen Produktionssystembeitrag als besonders ressourcenschonende Produktionsform. Auf Biobetrieben werden die natürlichen Kreisläufe und Prozesse berücksichtigt. Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel oder Düngemittel werden nicht eingesetzt. Auch in der Tierhaltung gelten strengere Anforderungen in Bezug auf die Haltung und Fütterung. Es gelten die Bestimmungen der Artikel 3, 6–16h und 39–39h der Bio-Verordnung.